KURZ NOTIERT
Lieferketten: Entlastung für Unternehmen bei Berichtspflichten
Europäische Lieferkettenrichtlinie kommt ein Jahr später. Zudem plant die neue Regierungskoalition, das bereits geltende deutsche Lieferkettengesetz komplett zu streichen.
Das EU-Parlament hat sich Anfang April für den Aufschub der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ausgesprochen. Mit dieser will Brüssel Maßstäbe im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße setzen. Wie Deutsche Welle-Online berichtet, sollen Unternehmen nun allerdings mehr Zeit bekommen, sich hinsichtlich der Dokumentation bei der Einhaltung von Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten vorzubereiten.
Während die ersten Vorschriften des Gesetzes ursprünglich im Juli 2027 in Kraft treten sollten, wird nun die Umsetzung um ein Jahr auf Juli 2028 verschoben. Das EU-Lieferkettengesetz war erst im vergangenen Jahr beschlossen worden. Es soll Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten für Verletzungen von Menschenrechten und Verstöße gegen die Umwelt im Rahmen ihrer Lieferketten zur Verantwortung ziehen.
Vorschlägen der EU-Kommission zufolge sollen die betroffenen Firmen zukünftig nicht mehr in ihrer gesamten Lieferkette die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherstellen müssen, sondern nur noch bei direkten Zulieferern. Ein Nachweis darüber wäre nicht mehr jährlich fällig, sondern lediglich alle fünf Jahre.
Parallel planen Union und SPD das bereits Anfang 2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aufzuheben. Dieses soll durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ersetzt werden, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie „bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetze“. Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten sollen bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen, nicht sanktioniert werden.
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