HINTERGRUNDBEITRAG
Familienstiftung gründen.
Die Nachfolge in Familienunternehmen ist oft herausfordernd, da unterschiedliche Werte & Interessen aufeinandertreffen. Eine Familienstiftung kann mehrfach punkten: Sie sichert den dauerhaften Erhalt des Unternehmens, führt es in der Tradition der Stifterin bzw. des Stifters fort und gewährleistet die langfristige Versorgung der Unternehmerfamilie.
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Sie sich über Möglichkeiten der Unternehmensübergabe informieren möchten.
Sie daran interessiert sind, dass nach Ihrem Rückzug Kontinuität und Tradition im Unternehmen gewahrt bleiben.
Sie Familienstreitigkeiten im Zuge der Unternehmensnachfolge vermeiden möchten.
Familie an erster Stelle.
Immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer planen ihre Nachfolge. Nach Angaben der KfW hat bereits etwa ein Drittel der Unternehmerschaft das 60. Lebensjahr überschritten. Wie das „Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2023“ der Förderbank zudem zeigt, konzentrieren sich Firmeninhaberinnen und -inhaber bei der Planung ihres Ausstiegs altersübergreifend darauf, das Geschäft möglichst in der Familie zu halten - sei es durch Übertragung auf die eigenen Kinder oder ein anderes Familienmitglied.
Mit Blick auf das stark ausgeprägte Bedürfnis, die Nachfolge familienintern zu regeln, kann hinsichtlich der vielfältigen Herausforderungen, die diese Form der Fortführung mit sich bringen kann, eine Familienstiftung für stabile Rahmenbedingungen sorgen. Bei diesem Konstrukt steht unter anderem die langfristig finanzielle Versorgung der Familie im Vordergrund. Gemäß der Deutschen Unternehmerbörse kann die Gründung einer Familienstiftung generell sinnvoll sein, um das Unternehmen als Vermögensbestandteil der Stiftung langfristig fortzuführen. Auf diese Weise kann die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens erhalten und die Unternehmerfamilie im besten Fall über Generationen hinweg monetär abgesichert bleiben.
Die Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle verweist auf die Schaffung klarer Regelungen, wie die Erträge der Stiftung zum Wohle der Familie verwendet werden. Eine weitere Grundsatzentscheidung sollte darin bestehen, ob sich die Familie im Rahmen der Stiftung auf die Rolle des Gesellschafters beschränkt oder ihr daneben eine aktive Rolle im Unternehmen in leitender oder beratender Funktion zukommt. Zu klären wäre auch, in welchem Umfang die Familie im Stiftungsvorstand mitwirkt und wie die Willensbildung der Familie bei grundlegenden Entscheidungen der Stiftung erfolgen soll.
Familienfrieden und Sinn.
Wie in anderen Familien auch, kann es innerhalb von Unternehmerfamilien Meinungsverschiedenheiten geben. Nicht nur aufgrund unterschiedlicher Wertevorstellungen in Bezug auf die Unternehmensfortführung, sondern auch in Bezug darauf, wer wieviel oder überhaupt etwas für das Unternehmen leistet und was dementsprechend gerecht erscheint hinsichtlich der individuellen Anteile am familiären Vermögen. Die Stiftung kann an dieser Stelle eine Art „Sicherungsfunktion“ erfüllen, innerhalb derer keine Vermögenswerte streitbedingt aufgespalten werden können. Da die Senior-Unternehmerin oder der Senior-Unternehmer entscheiden kann, ob zum Beispiel neben dem Betriebsvermögen auch privates Vermögen - wie Immobilien oder andere alternative Anlageformen - in die Stiftung eingebracht werden soll, empfiehlt sich im Vorfeld einer Stiftungsgründung die umfassende Beratung durch einen Rechtsbeistand und / oder eine Steuerexpertin.
Da die Thematik der innerfamiliären Unternehmensübergabe von Natur aus komplex und erfahrungsgemäß hochemotional sein kann, ist es ratsam, im Bedarfsfall die Unterstützung einer Nachfolgespezialistin / eines Nachfolgespezialisten hinzuzuziehen. Diese Expertinnen und Experten stehen der Familie nicht nur beratend zur Seite, sondern können als Mediatoren oder Moderatoren den Prozess zwischen den beteiligten Parteien, also Familienmitgliedern, Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern professionell begleiten.
Die Macht der Gefühle.
Dass Emotionalität eine besondere Rolle bei der Frage der Unternehmensnachfolge spielt, bestätigt auch die Stiftung Familienunternehmen. Vor allem, wenn es um die Frage geht, wie es mit dem Unternehmen weitergehen soll. Die geschäftsführende Gesellschaftergeneration hat oft klare Vorstellungen, wie das Unternehmen und das Vermögen in die nächste Generation überführt werden soll und welches Familienmitglied welche Rolle dabei im Unternehmen einnimmt oder eben auch nicht. Diese sehr subjektiven Vorstellungen entstehen häufig, ohne die Familienmitglieder der Nachfolgegeneration mit einzubeziehen. Doch diese haben womöglich eine ganz andere, eigene Sichtweise auf den Generationenwechsel. Solche Spannungen können den langfristigen Familienfrieden erheblich beeinträchtigen. Zwischenmenschliche Beziehungen der Familienmitglieder stellen demnach einen potenziellen Gefahrenpunkt für das unternehmerische und familiäre Vermögen dar. Generationenübergreifender Vermögensschutz (Asset Protection) ist keine Erscheinung, die plötzlich vor der Tür steht und mit einfachen Handlungsmaßnahmen gelöst wird, sondern ein Prozess, der möglichst frühzeitig alle involvierten Mitglieder mit einbeziehen muss.
Bestens beraten.
Ihre Sparkasse kennt Sie und Ihr Unternehmen, arbeitet vertrauensvoll mit Ihnen zusammen und liefert wertvolle Impulse bei allen Fragen rund um die Themen Ihrer ganz individuellen Unternehmensübergabe, zu denen auch die Stiftungsgründung zählen kann. Zusätzliches fachspezifisches Know-how erhält Ihre Private Banking-Beraterin bzw. Ihr Private Banking-Berater der Sparkasse auf Wunsch unterstützend von den Deka Private und Wealth-Spezialistinnen und -Spezialisten sowie deren breiten externen Netzwerk von z.B. Steuer- und Rechts-Expertinnen und -Experten.
Wichtige Hinweise und ergänzende Informationen für Webseitenbesucher
DekaBank Deutsche Girozentrale
Diese Inhalte können eine individuelle Beratung des Empfängers (z. B. durch eine Bank oder einen Berater) nicht ersetzen.
Teilweise werden in diesem Artikel Meinungsaussagen getroffen. Die verwendeten Daten stammen teilweise aus Drittquellen, die die DekaBank nach bestem Wissen als vertrauenswürdig erachtet. Die DekaBank übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der in diesem Artikel gemachten Angaben und haftet nicht für etwaige Schäden oder Aufwendungen, die aus einem Vertrauen auf die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der aus Drittquellen stammenden Daten resultiert.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: 11/2021
Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung der Finanzverwaltung) unterworfen sein. Zu den Fragen der steuerlichen Situation in dem konkreten Fall sollte ein Steuerberater oder eine steuerfachkundige Person hinzugezogen werden.
Etwaige in diesem Artikel erwähnten Finanzinstrumente können mit Risiken verbunden sein, die schwer abzuschätzen und in die Evaluation einer Anlageentscheidung einzubeziehen sind. Die DekaBank ist bereit, Kunden auf Wunsch weitere Informationen zu den Risiken spezifischer Anlagen zu liefern.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen in diesem Artikel keine Rechts- und Steuerberatung darstellen. Setzen Sie sich hierzu mit Ihrem Rechts- und / oder Steuerberater in Verbindung.
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