Zum Inhalt springen

INTERVIEW

Mit strukturiert ausgearbeiteten Präsentationen können Anlagevorschläge vom Gericht besser nachvollzogen werden

13. März 2025
4 Minuten

Kann ein vermögender Kunde seinen Willen nicht mehr äußern, kommt das Betreuungsgericht ins Spiel. Dominik Pastor, Sparkassenakademie Niedersachsen und Thomas Grimm von Deka Private und Wealth zeigen, wie Sparkassen in Kooperation mit Deka Private und Wealth Betreuerinnen und Betreuer unterstützen können.

Anzeigen, was mich wirklich interessiert!

Konfigurator bearbeiten

Deka Private und Wealth:

Ist die Ausarbeitung einer Anlagestrategie für ein betreutes Vermögen im Private Banking anders zu sehen als der „normale“ Beratungsfall eines vermögenden Kunden?

Thomas Grimm:

Wenn es um die Bedarfsanalyse geht, ist die Ausgangssituation bei betreuten Vermögen keine andere. Die Private Banking-Beraterinnen und -Berater in den Sparkassen definieren unabhängig vom Anlass in jedem Beratungsgespräch zunächst die persönliche Ausgangssituation des Vermögensinhabers, um daraus abzuleiten, welche Anlagestruktur am zweckmäßigsten ist, um den Anlagebedarf zu erfüllen. Erst danach geht es darum vorzuschlagen, mit welchen konkreten Anlageprodukten dies umgesetzt werden kann. Wichtigster Unterschied im Betreuungsfall ist die Konstellation der beteiligten Parteien: Es sitzen nicht nur Berater und Anleger am Tisch, sondern zusätzlich der Betreuer sowie eine zuständige Person des Betreuungsgerichts.

Deka Private und Wealth:

Was macht diese Konstellation besonders?

Dominik Pastor:

In der Praxis erleben wir es häufig, dass gerade ältere Betreuer beim Thema Vermögensanlage nicht immer so fachkundig sind. Und auch nicht jeder Rechtspfleger beschäftigt sich naturgemäß laufend mit Kapitalmarktprodukten. Da kann die Genehmigung des Anlagevorschlags schon mal zum Problem werden, wenn dieser nicht hinreichend hergeleitet wurde und / oder dem Gericht wichtiges Hintergrundwissen fehlt - also zwei Seiten derselben Medaille.

Deka Private und Wealth:

Wie lässt sich dieses Spannungsfeld lösen?

Dominik Pastor:

Eine inhaltlich gute Vorbereitung auf den Termin beim Betreuungsgericht ist das A und O. Wird der Bedarf der betreuten Person klar und plausibel dargelegt, kann der Rechtspfleger den Anlagevorschlag nachvollziehen. Unklarheiten oder Missverständnisse können dann weitestgehend von vornherein vermieden werden. Letztendlich führen strukturiert ausgearbeitete Präsentationen zum gewünschten Erfolg, mit dem Ergebnis, dass Anlagevorschläge, zum Beispiel im Bereich der Wertpapieranlage, auch genehmigt werden.

Deka Private und Wealth:

Die Sparkassen stehen an dieser Stelle Betreuerinnen und Betreuern mit Know-how und Erfahrung bei der Ausarbeitung von Konzepten und Präsentationen zur Vorlage und Besprechung beim Betreuungsgericht zur Seite…

Thomas Grimm:

Richtig. Originär ist es natürlich der Betreuer, der die Vermögenssorge für die betreute Person vornimmt. Wenn es um größere betreute Anlagesummen im Private Banking geht, unterstützen die Sparkassen vor Ort und begleiten den Betreuer bei Bedarf auch mit zum Gericht, um die Ausgangslage dem Rechtspfleger gegenüber vorzustellen. Um aufzuzeigen, welche Anlagesumme langfristig zur Verfügung steht, nimmt die Sparkasse zunächst eine Vermögensanalyse - also die Darstellung des Status Quo - vor. Wichtige Fragestellungen sind in diesem Zusammenhang: Wie hoch ist das Gesamtvermögen? Welches Geld muss täglich disponibel sein? Wie ist die wirtschaftliche Situation der betreuten Person und welche Abhängigkeiten vom Erfolg ihrer Vermögensanlage bestehen?

Die Spezialistinnen und Spezialisten von Deka Private Banking und Wealth Management unterstützen wiederum die Private Banking-Beraterinnen und -Berater in den Sparkassen bei der Bedarfsanalyse sowie - darauf aufbauend - bei der Ausarbeitung eines entsprechenden Anlagekonzeptes für den jeweils individuellen Fall. Zu berücksichtigen ist dabei auch, wie die betreute Person bislang, also bis zum Eintritt des Betreuungsfalls, ihr Vermögen angelegt hat und wie diesbezüglich die Erwartungen hinsichtlich Liquidität, Rendite, Risiko und Anlagehorizont gewesen sind. Letzterer wird besonders vom Alter der betroffenen Person bestimmt: Eine 30-Jährige ist natürlich in einer ganz anderen Ausgangslage wie der 85-Jährige. Dies bestimmt maßgeblich die Auswahl der Anlageklassen.

Deka Private und Wealth:

Das Gesetz nennt im Zusammenhang mit betreuten Vermögen unter anderem „andersartige Anlagen“. Warum sind diese als Bausteine so relevant?

Dominik Pastor:

Ist die betroffene Person möglicherweise auf regelmäßige Geldflüsse aus der Vermögensanlage angewiesen, zum Beispiel für das Bestreiten von Lebensunterhaltskosten, lassen sich in Form der Wertpapieranlage, zum Beispiel mit Investmentfonds, entsprechende Lösungen darstellen, die laufende Einnahmen durch Ertragsausschüttungen ermöglichen.

Thomas Grimm:

Denkbar ist auch der umgekehrte Fall, dass also die betreute Person überhaupt nicht angewiesen ist auf regelmäßige Zuflüsse aus ihrem Vermögen. Dann steht entsprechendes Risikobudget zum Beispiel für die langfristige Anlage zur Verfügung. Letztendlich braucht es eine gewisse Grundrendite, um auf lange Sicht Kapital zu erhalten. 

Deka Private und Wealth:

Seit Anfang 2023 besteht mit der Reform des Betreuungsgesetzes hinsichtlich der Betreuung vermögender Personen die Möglichkeit der Befreiung „auf Anordnung“ des Gerichts. Können Sie dies näher erläutern?

Dominik Pastor:

Wenn das Wertpapierdepot des Betreuten häufige Wertpapiergeschäfte erfordert und der Betreuer über hinreichende Kapitalmarktkenntnis und Erfahrung verfügt, kann gemäß § 1860 Abs. 3 BGB eine Art „Dauerfreigabe“ beim Betreuungsgericht beantragt werden. Wenn dies eine entsprechende Befreiung erteilt, sind u.a. Käufe und Verkäufe von Wertpapieren oder Anteilen an Investmentfonds nicht mehr einzeln genehmigungsbedürftig. Der Betreuer ist dann u.a. von § 1848 (Kauf) und § 1849 Abs. 1 BGB (Verkauf) kraft gerichtlicher Anordnung befreit, was in den Betreuerausweis aufzunehmen ist.

Deka Private und Wealth:

Das Gesetz definiert Verwandte in gerader Linie automatisch als befreite Betreuerinnen und Betreuer…

Dominik Pastor:

Das ist richtig. Neben Ehegatten, Kindern und Eltern zählt das seit Anfang 2023 neu geltende Betreuungsrecht zusätzlich Großeltern und Geschwister zum gesetzlich befreiten Betreuerkreis. Die Erweiterung der gesetzlichen Befreiung ist praxisrelevant und ebenso zu begrüßen wie die Möglichkeit, dass praktisch jede Person vom Betreuungsgericht befreit werden kann, sofern der Betreute dies vor der Bestellung des Betreuers schriftlich verfügt hat und nicht ersichtlich ist, dass der Betreute an diesem Wunsch nicht festhalten möchte.

Deka Private und Wealth:

Interessant ist außerdem die neue rechtliche Möglichkeit, dass ein Betreuer eine Stiftung für die betreute Person gründen kann. Was hat sich hier geändert?

Dominik Pastor:

Bislang war eine Stiftungsgründung für Betreute nicht möglich aufgrund des absoluten Schenkungsverbots. Dies wurde zugunsten eines „bloßen“ Genehmigungsvorbehalts „entschärft“. Tatsächlich kann in manchen Fällen eine Stiftung den Wünschen bzw. dem mutmaßlichen Willen der betreuten Person mit Blick auf die Umsetzbarkeit ihrer Vermögensziele am nächsten kommen.

 


Wichtige Hinweise und ergänzende Informationen für Webseitenbesucher

DekaBank Deutsche Girozentrale

Wichtige Hinweise und ergänzende Informationen für Webseitenbesucher.

DekaBank Deutsche Girozentrale.

Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de, erhalten. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache inklusive weiterer Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.deka.de/beschwerdemanagement Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds kann jederzeit beschließen, den Vertrieb einzustellen.

Diese Inhalte können eine individuelle Beratung des Empfängers (z. B. durch eine Bank oder einen Berater) nicht ersetzen.

Teilweise werden in diesem Artikel Meinungsaussagen getroffen. Die verwendeten Daten stammen teilweise aus Drittquellen, die die DekaBank nach bestem Wissen als vertrauenswürdig erachtet. Die DekaBank übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der in diesem Artikel gemachten Angaben und haftet nicht für etwaige Schäden oder Aufwendungen, die aus einem Vertrauen auf die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der aus Drittquellen stammenden Daten resultiert.

Anlagelösungen, die Sie interessieren könnten

Alle Anlagelösungen

So individuell wie Ihr Vermögen.

Bestens beraten.

Erleben Sie erstklassige Beratung und erhalten Sie durch die erfahrenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Sparkasse Zugang zur gesamten Expertise von Deka Private Banking und Wealth Management. Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Seite gezeigten Informationen keine Rechts- und Steuerberatung darstellen. Bitte setzen Sie sich hierzu mit Ihrem Rechts- und/oder Steuerberater in Verbindung.

Inhalte, die Sie auch interessieren könnten

HINTERGRUNDBEITRAG

Betreute Vermögensanlage: Wünsche und mutmaßlicher Wille gelten.

6. März 2025
4 Minuten
Die Sparkasse unterstützt vermögende Anleger bei der Erstellung und Umsetzung einer Anlagestrategie. Auch im Betreuungsfall ermittelt sie den Anlagebedarf und erstellt passende Vorschläge. Professionelle Unterstützung erhöht die Chancen, dass die Strategie vom Gericht als plausibel anerkannt wird.
HINTERGRUNDBEITRAG

Betreute Vermögen.

2. April 2024
3 Minuten
Unverhofft kommt oft. Plötzlicher Schlaganfall, ein schwerer Unfall oder die schleichende Demenz – es gibt viele Gründe für den Verlust der Entscheidungsfähigkeit, auch im Bereich der Finanzen. Wer nicht entsprechend vorgesorgt hat, erhält einen rechtlichen Betreuer. Die Auswirkungen auf die Verwaltung des eigenen Vermögens können gravierend sein.
INTERVIEW

„Über die aktuell attraktiven Zinsen hinausblicken.“

15. November 2023
2 Minuten
Deka Private und Wealth traf Alexander Hopff, Leiter Dienstleistungen Private Banking bei der DekaBank, zum Expertengespräch.

Themen, die Sie auch interessieren könnten

Erstklassig informiert, besser entscheiden.

Wir informieren Sie gerne regelmäßig über die Entwicklungen an Kapitalmärkten und diskutieren relevante Fragestellungen.

neue Expertenbeiträge im Überblick
Impulse für Vermögensanlagen
vierteljährlich
Einschätzungen und Analysen der Deka-Volkswirte
Trends, die Märkte bewegen
monatlich

Nach dem Klick auf "Anmelden" wird eine Begrüßungsnachricht an die eingetragene E-Mail-Adresse geschickt. Bitte klicken Sie den Link in der Begrüßungsnachricht, um Ihre Anmeldung zu bestätigen. Eine Anmeldung von diesem Dienst ist jederzeit über einen entsprechenden Link in jedem Newsletter möglich. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzhinweise.


Folgen Sie uns auf LinkedIn

Verpassen Sie keine Neuigkeiten und folgen Sie unserem

Mehr Komfort.

Jetzt für Deka Private und Wealth Plus registrieren!

Das sind die Vorteile Ihrer Registrierung bei Deka Private und Wealth Plus:
  • Wählen und speichern Sie Ihre persönlichen Top-Themen.

  • Merken Sie Beiträge für einen späteren Besuch vor.

  • Lassen Sie sich per E-Mail über neue Beiträge informieren.

  • Teilen Sie Inhalte mit Ihrer Sparkasse, die Sie im persönlichen Beratungsgespräch vertiefen möchten.