KURZ NOTIERT
Steuerregeln für Krypto-Anleger verschärft.
Bundesfinanzministerium (BMF) sorgt für mehr Klarheit bei der Besteuerung von Kryptowährungen.
Mit einem aktuellen Schreiben hat das BMF eine bereits vor drei Jahren vorgelegte Information über die steuerliche Behandlung von Gewinnen mit Kryptowährungen weiterentwickelt. Wie die Wirtschaftswoche (Wiwo) berichtet, bleibt jedoch die Mindesthaltedauer unverändert bei einem Jahr. Krypto-Anleger, die beispielsweise Bitcoins erst nach dieser Frist verkaufen, müssen keine Steuern auf ihre Gewinne abführen.
Das neue BMF-Schreiben informiert Anleger zu bislang ungeklärten Detailfragen. Vor allem weist das Ministerium darauf hin, dass Krypto-Anleger zukünftig alle Transaktionen rund um ihre Kryptoanlage dokumentieren müssen. Das Finanzamt könne von Steuerpflichtigen verlangen, ihre Wallet-Bestände zum Jahresende nachzuweisen. Anleger sind somit angehalten, Aktivitäten in ihrer Wallet sauber zu protokollieren. Dazu zählen auch Angaben zu Transaktionsgebühren sowie eine Übersicht über Kauf- und Verkaufspreise der einzelnen Krypto-Positionen.
Wie die Wiwo weiter berichtet, haben Anleger in ihrer Steuererklärung deutlich zu machen, für welche Besteuerungsmethode sie sich entscheiden (First in-first out- oder Durchschnittsmethode). Sämtliche Transaktionen müssen in einer Steuer-Software erfasst und regelmäßig geprüft werden. Ratsam sei auch, Handelsaktivitäten auf Kryptobörsen oder in Wallets mithilfe von Screenshots inklusive Zeitstempel zu protokollieren. So lassen sich etwaige Rückfragen des Finanzamts unkompliziert klären. Anleger, die ihre Krypto-Gewinne hingegen nicht sauber dokumentieren, riskieren Steuernachzahlungen oder ungünstige Schätzungen.
So individuell wie Ihr Vermögen.
Bestens beraten.
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