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INTERVIEW

Mit Spezialfonds delegieren Institutionen, wie Stiftungen oder Kirchen das Asset Management und Vermögens-Reporting.

3. November 2024
5 Minuten
Stiftung gründen und managen
Stiftung

Christian Roth, Wealth-Management-Beratung Institutionen und Kai Axmann, Leiter Wealth Management Region Nord/Ost über die Vorzüge eines Spezialfonds für (semi-)institutionelle Kunden sowie die Spezialfonds-Auflage im Sparkassen-Verbund.

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Deka Private und Wealth:

Im Zuge der Definition und Umsetzung von Vermögenszielen sehen sich Verantwortliche in Institutionen, wie zum Beispiel Kämmerer oder Stiftungsvorstände, vielfältigen Herausforderungen ausgesetzt. Wie lässt sich dieses Bild skizzieren?

Kai Axmann:

Institutionen beschäftigen sich im Kontext der Vermögensanlage mit der Frage, wie sie eine ganze Gemengelage an Anforderungen realisieren und überwachen können. Sie müssen einerseits ausreichende Erträge erwirtschaften, um ihren jeweiligen Auftrag zu erfüllen, gleichzeitig aber zunehmend regulatorische sowie ethische und nachhaltige Vorgaben beachten. Die Verwaltung von Kapitalanlagen ist komplex und erfordert ein hohes Maß an Kapitalmarktkenntnissen sowie organisatorischen und personellen Ressourcen. Institutionen verfügen oft nicht über ausreichend Know-how und administrative Kapazitäten, da ihr primärer Fokus naturgemäß nicht im Bereich der Vermögensanlage liegt. Dennoch sind hier umfangreiche administrative Tätigkeiten notwendig, um den regulatorischen Pflichten nachzukommen, wie etwa die Berichterstattung und Dokumentation gemäß europäischen Richtlinien (z. B. AIFM-Richtlinie, EU-Taxonomie).

Deka Private und Wealth:

Ein Spezialfonds kann in diesem Kontext als Anlagevehikel für Institutionen interessant sein. Worum handelt es sich dabei, und wie kann dieses Anlageinstrument punkten?

Christian Roth:

Bei einem Spezialfonds handelt es sich um einen eigens für einen institutionellen Kunden, wie zum Beispiel eine Stiftung, Kirche, Kommune oder Non-Profit-Organisation, aufgelegten Investmentfonds, der gezielt nach individuellen Vorgaben und Bedürfnissen steuerbar ist. Dabei nehmen wir als Asset-Manager dem Kunden Aufwand bei den einzelnen Anlageentscheidungen ab und verbinden dies mit hochmodernen und professionellen Anlagevehikeln aus dem Hause Deka. Im Idealfall hat der Kunde seine konkrete Anlagesituation bereits für sich vordefiniert und schon eine Anlagerichtlinie aufgestellt. Hier kommt das stark individualisierbare, professionelle Anlagemanagement des Spezialfonds zum Tragen, das sich mit administrativen Erleichterungen wie vereinheitlichtem Reporting und geringerem Buchungsaufwand vereint.

Deka Private und Wealth:

Institutionen haben häufig einen starken regionalen Bezug, wie zum Beispiel Kommunen oder Stiftungen. Diese Kunden erhalten auch beim Thema Spezialfonds qualifizierte Beratung von ihrer Sparkasse vor Ort, unterstützt von den Expertinnen und Experten von Deka Private Banking und Wealth Management. Was zeichnet dieses Zusammenarbeitsmodell aus?

Kai Axmann:

Institutionen erhalten von den vertrauten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern ihrer Sparkasse in Kombination mit den Expertinnen und Experten der Deka qualifizierte Beratung speziell zu ihren individuellen Herausforderungen. Während der Spezialfonds an sich ein exklusives Deka-Produkt ist, bleibt der institutionelle Anleger jedoch jederzeit Kunde der Sparkasse. Anders als der Kauf von Anteilen an Publikumsfonds setzt die Auflage eines Spezialfonds ein gewisses Anlagevolumen (ab etwa 25 Mio. Euro) voraus und erstreckt sich insgesamt über einen Zeitraum von einigen Wochen. Die Betreuung rund um den Spezialfonds erfolgt stets in enger Abstimmung mit der Sparkassenberaterin bzw. dem Sparkassenberater vor Ort in der über die Jahre entwickelten Kundenbeziehung. Im Hintergrund unterstützt die Deka als einer der größten Vermögensverwalter Deutschlands mit eigenem Research und als der zentrale Dienstleister der S-Finanzgruppe.

Deka Private und Wealth:

Die Deka hat als renommierter Spezialfondsanbieter in Deutschland viel Erfahrung und Know-how in der Auflage und im Management von Spezialfonds. Wie erfolgt die Kommunikation gegenüber dem Kunden rund um die Auflage dieses speziellen Anlageinstruments?

Christian Roth:

Die Auflage eines Spezialfonds lässt sich in der S-Finanzgruppe als eine Art „Kundenerlebnis“ charakterisieren. Der Kunde ist gefühlt beim Auflageprozess direkt mit dabei und erlebt den Auflageprozess als Serviceleistung. Die für die Vermögensanlage Verantwortlichen werden von der zuständigen Sparkassen-Beraterin bzw. dem Sparkassen-Berater im Zeitablauf regelmäßig über den Status quo informiert, während intern der Ablauf einer festgelegten Choreographie folgt. Ein Prozess-Schritt greift dabei in den anderen; wie beim Hausbau werden die verschiedenen „Gewerke“ nacheinander ausgeführt.

Deka Private und Wealth:

Reportings sind für institutionelle Anleger ein wichtiges Thema. Wie gehen Sie darauf ein?

Christian Roth:

Während die einzelnen Bausteine im Auflageprozess eng miteinander verzahnt zu bearbeiten sind, werden die Verantwortlichen des Kunden bereits in Bezug auf die verschiedensten unserer Tools geschult, die sie später nutzen werden – Stichwort Reporting. Wir bieten für die Zeit nach der Spezialfondsauflage ein sehr leistungsfähiges, online jederzeit verfügbares Reporting mit genau denjenigen automatisiert aufbereiteten Informationen, die der institutionelle Kunde in seiner jeweiligen Situation benötigt.

Kai Axmann:

Die Bandbreite mit Blick auf Reportings und Regulierung ist groß und je nach Kundengruppe unterschiedlich. Beim Spezialfonds handelt es sich um ein maßgeschneidertes Produkt, auch was das Thema Nachhaltigkeit angeht. Einige Anlegergruppen wie Kirchen oder Stiftungen schauen stark auf ESG-Aspekte und entsprechend auf die Nachhaltigkeitsratings der Anlagen in ihrem Fonds. Die Deka stellt etliche Nachhaltigkeitsfilter zur Auswahl.

Deka Private und Wealth:

Manche Stiftungen verfügen bereits über Anlagerichtlinien, also definierte Vorgaben, was sie in der Vermögensanlage tun dürfen und was nicht. Viele möchten diese intern aufgestellten Rahmenbedingungen auch gerne überwacht haben. Wie kann hier ein Spezialfonds die ideale Lösung sein?

Christian Roth:

Mit einem Spezialfonds delegiert eine Institution wie eine Stiftung das Asset Management und zum Beispiel auch die Überwachung gewisser Risikoparameter wie Volatilität oder Value-at-Risk in Bezug auf das eigene Vermögen. Das kann für Stiftungsverantwortliche deutliche Erleichterungen schaffen.

Deka Private und Wealth:

Handlungssicherheit bei der Vermögensanlage im Zuge zunehmender regulatorischer Anforderungen ist institutionellen Kunden ein großes Anliegen. Wie kann das Konstrukt des Spezialfonds hier generell unterstützen?

Kai Axmann:

Die Anpassung an sich ändernde Kundenanforderungen ist im Spezialfonds sehr viel einfacher. Wenn der Kunde neue Anforderungen des Gesetzgebers oder sonstigen Regulierers zu beachten hat, kann dies vom Vermögensverwalter im Fonds entsprechend adaptiert werden. Möglicherweise notwendige Anpassungen werden zwischen dem Kunden und uns geprüft und eine passende Umsetzung vereinbart. Updates an regulatorische Änderungen werden dem Anleger so erleichtert.

Deka Private und Wealth:

Viele Institutionen haben übergeordnete Gremien, denen regelmäßig Bericht zu erstatten ist, wie zum Beispiel die Delegiertenversammlung oder den Kreistag. Dabei kommt es darauf an, ganz unterschiedliche Anforderungen zu berücksichtigen. Wo kann diesbezüglich der Vorteil eines Spezialfonds aus dem Hause der S-Finanzgruppe liegen?

Christian Roth:

Der Berichtende kann mittels der Informationen, die er über unser Reportingtool oder den Nachhaltigkeitsbericht erhält, den entsprechenden Informationsbedarf der verschiedenen Gremien sehr viel leichter bedienen, als wenn er selbst alle Inhalte immer wieder neu erarbeiten muss. Bei Stiftungen kommt hier wieder die Business Judgement Rule ins Spiel, welche vom Konstrukt des Spezialfonds unterstützt wird. Der Anleger geht sicher, dass Dokumentationspflichten und Anforderungen entsprechend abgebildet werden. Denn im Spezialfonds wird die zugrundeliegende Anlagerichtlinie stets berücksichtigt, im Sinne der Nachvollziehbarkeit der zugrundeliegenden Anlageentscheidungen.


Wichtige Hinweise und ergänzende Informationen für Webseitenbesucher

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